Vorschiften/Download
(Landesfischereiverordnung-LFischVO)
Stand 9. März 2010 (GV.NRW.S.137)
§1Ganzjährige Schonzeiten :
Groppe, Koppe, Moderlieschen, Quappe, Schlammpeitziger, Schmerle, Elritze,
Zwergstichling, Bitterling, Lachs, Meerforelle.Neunaugen : Flussneunauge, Bachneunauge, Meerneunauge.
Krebse : Edelkrebs, Europäischer Flusskrebs.
Muscheln : Flache Teichmuschel, Gemeine Teichmuschel, Flussperlmuschel,
Kleine Teichmuschel, Bachmuschel, Malermuschel, Flussmuschel.
§2 Befristete Schonzeiten und §3 Mindestmaße
Fischarten | Schonzeiten | Mindestmaße |
Aal | Im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer) 01.10. bis 01.03. |
50 cm |
Äsche | 01.03. bis 30.04. | 30 cm |
Aland | 01.04. bis 31.05. | 25 cm |
Bachforelle | 20.10. bis 15.03. | 25 cm |
Bachseibling | 20.10. bis 15.03. | 25 cm |
Barbe | 15.05. bis 15.06. | 35 cm |
Hecht | 15.02. bis 30.04. | 45 cm |
Karpfen | keine | 35 cm |
Nase | 01.03. bis 30.04. | 30 cm |
Regenbogenforelle | In Fließgewässern 20.10. bis 15.03. |
keine |
Schleie | keine | 25 cm |
Seeforelle | 20.10. bis 15.03 | 50 cm |
Seesaibling | 20.10. bis 15.03 | 30 cm |
Zander | 01.04. bis 31.05. | 40 cm |
Downloadbereich des ASV Wesel e.V.
Hallo und Herzlich willkommen in unserem Downloadbereich.
Der Download und die Benutzung der Programme sind kostenlos !
Ab 2014 wird das Lastschrifteinzugsverfahren wieder eingeführt
Bei uns im Anglerforum wurde von „WallerKnaller“ angefragt
ob es die Fangstatistiken-vorlagen denn als „pdf“ zum selbst ausdrucken giebt.
Nun, ich habe mal eine „pdf“ Datei (ca.0,25 MB) zum Download erstellt,
die Ihr dann zu Hause ausdrucken könnt.
Download-asvwesel-angelstatistik
mfg
Uwe
Browning’s Futterfibel
Tips und Trix zum Angeln
„pdf“ Datei (ca 3,7 MB)
Das Ordnungsamt Wesel,
weist in einem Schreiben darauf hin dass das Baden am Auesee
außerhalb des Badestrandes nicht erlaubt ist.
Das gilt auch insbesondere für unseren Angelbereich.
Erst recht darf nicht im Bereich ausgelegter Angeln gebadet werden.
Ebenso ist offenes Feuer und Licht verboten!
Strafenkatalog des ASV Wesel e.V.
Anzeige
Angeln ohne Fischerei-Erlaubnisschein des ASV Wesel e.V. (Schwarzangeln)
Anzeige und Betretungsverbot der Pachtstrecken
Angeln mit mehr als drei Ruten
bei erstmaligem Vergehen: Zahlung von 25,00 € pauschal
bei erster Wiederholung: Angelverbot an allen Gewässern für vier
Kalenderwochen
Überschreitung der Fangbegrenzung und Mitnahme zu vieler Fische
bei erstmaligem Vergehen: Angelverbot für drei Monate an
allen Vereinsgewässern
Missachtung der Schonzeiten und Mindestmaße
bei erstmaligem Vergehen: Angelverbot für drei Monate an
allen Vereinsgewässern
Müll am Angelplatz hinterlassen
100 € Barzahlung bzw. Überweisung
Benutzung einer Fischreuse
sechs Monate Angelverbot und Anzeige
Einschleppung der Grundel in unsere Seen, auch nicht als toter Köderfisch
sofortiger Vereinsausschluss ohne Rückerstattung der Beiträge
Wiederholung/Nichtbefolgung der angesetzten/angeordneten Strafe
sofortiger Vereinsausschluss ohne Rückerstattung der Beiträge
Auesee:
Angeln vom Boot aus ohne Genehmigung, unerlaubtes Benutzen
sofortiger Vereinsausschluss ohne Rückerstattung der Beiträge
Durchfahrt zwischen Vogelinsel und Ufer
drei Monate Angelverbot an allen Vereinsgewässern sowie Geldstrafe 25,00 €
Angeln im Bereich der Vogelinsel, auf der Insel, außerhalb der Angelstrecken
drei Monate Angelverbot an allen Vereinsgewässern sowie Geldstrafe 25,00 €
Verspätete Rückgabe der Boots-Schlüssel
6 € Leihgebühr zzgl. 10 € Verzugsgebühr je angefang. Kalendertag
Schleppangeln
vier Kalenderwochen Angelverbot an allen Vereinsgewässern
Haffen-Mehr:
Angeln vom Boot aus
drei Monate Angelverbot an allen Vereinsgewässern
Benutzung von Boilies
Angelverbot für vier Kalenderwochen an allen Vereinsgewässern
Stand Juli 2013
Download Strafenkatalog als PDF