Verbindliche Torregelung für das Vereinsgelände
Verbindliche Torregelung für das Vereinsgelände
ACHTUNG – WICHTIGE ANWEISUNG
Jede Person, die das Vereinsgelände betritt oder verlässt, hat das Tor unverzüglich wieder vollständig zu schließen und ordnungsgemäß zu sichern.
Das Tor darf nicht offen stehen gelassen werden – auch nicht für kurze Zeit.
Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Vereinsmitglieder, Gäste und sonstige Personen, die das Vereinsgelände betreten oder verlassen.
Jeder ist persönlich dafür verantwortlich, dass das Tor nach dem Durchfahren bzw. Durchgehen wieder geschlossen wird.
Das Offenlassen des Tores ist nicht gestattet.
Wir erwarten, dass diese Regelung von allen eingehalten wird. Sie dient dem Schutz des Vereinsgeländes, der dort befindlichen Einrichtungen und des Eigentums unserer Mitglieder.
Der Vorstand

